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„Ein kranker Mensch darf nicht bestraft werden, weil er sich Medizin besorgt!“

27. März 2018

Rollstuhlfahrer therapierte sich selbst mit Cannabis - ein Gerichtsverfahren wegen Drogenhandel war die Folge.

Quelle:  heute.at

Wegen Drogenmissbrauchs musste ein 30-Jähriger vor Gericht. Doch vor dem Richter erschien kein windiger Straßendealer im Kapuzenpulli, sondern ein Rollstuhlfahrer, der seinen Leidensweg erzählte. 2013 hatte der damals 25-jährige Schlosser Doriel M. einen furchtbaren Arbeitsunfall, ist seither von der Brust abwärts gelähmt, kann nur die Arme leicht bewegen, leidet unter Spasmen, war neun Monate komplett ans Bett gefesselt. „Bei der Reha sah ein Pfleger, wie ich unter den Krämpfen und Schmerzen litt und empfahl mir Cannabis", so der jetzt 30-jährige Doriel M. zum Richter.

Der 30-Jährige kaufte sich den Stoff zunächst am Schwarzmarkt im Stadtpark. „Ich wollte mich aber von dieser Szene abgrenzen und das Zeug war zu teuer. Aber es half sehr. Also hab ich daheim angebaut und ab und zu meinen Freunden was gegeben. Und ab und zu hab ich ein paar Euro für Setzlinge bekommen."

Doriel wurde verpfiffen

Nur: Doriel M. wurde verwarnt, landete schließlich vor Gericht (Anm.: er hat die Grenzmenge von 40 Gramm reines THCA überschritten, wurde angeklagt wegen § 28a SMG). Der Richter urteilte jedoch mit Ausmaß: 900 Euro Geldbuße plus 50 Euro Verfahrenskosten (im Rahmen einer Diversion).

Wozu braucht man einen Anwalt?

Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.

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