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Vertretung bei Haft oder Festnahme

Die Inhaftierung ist sowohl für den Betroffenen als auch die Angehörigen ein äußerst belastendes Erlebnis. Es gilt daher den Betroffenen so rasch als möglich in der Justizanstalt zu besuchen und Akteneinsicht zu nehmen.

Ebenso bedarf es der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und Haftrichter. Die erste Haftprüfungsverhandlung findet nach 14 Tagen statt in der geklärt wird, ob die Gründe für eine Untersuchungshaft (weiter) vorliegen.

Regelmäßiger Kontakt und Enthaftung

In der dieser Zeit lege ich viel Wert auf einen regelmäßigen Kontakt mit dem Betroffenen und dessen Angehörigen. Ich kümmere mich im Bedarfsfall um eine Therapieplatzzusage und prüfe die Chancen einer möglichst raschen Enthaftung.

Wozu braucht man einen Anwalt?

Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.

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Bedeutung der Grenzmenge

Die Grenzmenge ist im Suchtmittelrecht von entscheidender Bedeutung, ob ein Verfahren zur Einstellung gelangt oder sich Betroffene wegen (vorbereitendem) Drogenhandel zu verantworten haben.

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