Suchtmittelrecht » Rechtsvertretung » Entzug Führerschein, Gewerbeberechtigung oder Reisepass

Vertretung bei Entzug Führerschein, Gewerbeberechtigung oder Reisepass

Mit einer Verurteilung einher geht häufig eine Meldung an die Führerschein- und Gewerbebehörde. Je nach Schwere der Verurteilung kann auch ein Entzug des Führerscheins und der Gewerbeberechtigung die Folge sein.

Betroffene werden meist mit einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme von der beabsichtigen Entzug des Führerscheins/Gewerbeberechtigung informiert.

Das können Sie tun

Betroffene haben daraufhin die Möglichkeit binnen zwei Wochen eine Stellungnahme abzugeben bevor die Behörde einen Bescheid erlässt, der bekämpft werden kann. Es müssen gewissen Voraussetzungen dafür erfüllt sein, andernfalls allfällige Entzüge unzulässig sind.

Gerne berate und vertrete ich in solchen Verfahren.

Wozu braucht man einen Anwalt?

Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.

→  MEHR LESEN

Bedeutung der Grenzmenge

Die Grenzmenge ist im Suchtmittelrecht von entscheidender Bedeutung, ob ein Verfahren zur Einstellung gelangt oder sich Betroffene wegen (vorbereitendem) Drogenhandel zu verantworten haben.

→  MEHR LESEN