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Vertretung wegen Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPSG-Research Chemicals)

Die Bestellung und der Handel mit so genannten Research Chemicals ist seit über 10 Jahren ein weit verbreitetes Phänomen. Dies hat zur Erlassung des Neuen Psychoaktiven Substanzen-Gesetz (NPSG) geführt.

 Vom Gesetz umfasst sind die meisten der psychoaktiv wirkenden Substanzen.

Der entscheidende Unterschied

Der entscheidende Unterschied zum Suchtmittelgesetz (SMG) liegt darin, dass sich der Betroffene bei Bestellung einer solchen Substanz (auch wenn es sich um Einfuhr aus dem Ausland handelt) nicht strafbar macht. Die Strafbarkeit ist erst dann gegeben, wenn mit den Tathandlungen (Erzeugung, Einfuhr, Ausfuhr, Überlassung und Verschaffung) ein Vorteil erzielt werden soll.

Im Gegensatz zu Anzeigen nach dem SMG ist ein Besuch beim Amtsarzt keine Voraussetzung, dass das Verfahren eingestellt wird. Der Betroffene hat auch keine Diversion zu erwarten, da ein strafbares Handeln erst gar nicht vorliegt.

Bedeutung der Grenzmenge

Die Grenzmenge ist im Suchtmittelrecht von entscheidender Bedeutung, ob ein Verfahren zur Einstellung gelangt oder sich Betroffene wegen (vorbereitenden) Drogenhandel zu verantworten haben.

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