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Vertretung in der Hauptverhandlung und Rechtsmittelverfahren

In der Hauptverhandlung ist häufig die Vertretung durch einen Rechtsanwalt verpflichtend. Neben der Entscheidung über die Schuld und Strafe ist in Suchtmittelverfahren auch der verpflichtende Grundsatz Therapie statt Strafe maßgebend.

Ich übernehme als Rechtsanwalt die Vertretung Ihrer Interessen vor sämtlichen österreichischen Gerichten. In der Hauptverhandlung werden die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe vom Gericht geprüft. Im Verfahren wird über Schuld und die zu verhängende Strafe entschieden. Je nach Höhe der Strafdrohung findet die Hauptverhandlung vor einem Einzelrichter oder einem Schöffengericht statt. Neben den Tatvorwürfen gilt es in Suchtmittelverfahren vorab zu prüfen, ob für den Fall eines zu erwartenden Schuldspruchs eine mildere Strafe wegen einer Gewöhnung an Suchtmittel vorliegt.

 

Gerade für inhaftierte Personen ist zu prüfen, ob der Grundsatz Therapie statt Strafe zur Anwendung gelangt. Es besteht ein Rechtsanspruch auf eine Therapie, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

So ist der Vollzug einer drei Jahre nicht übersteigenden Freiheitsstrafe für die Dauer von höchstens zwei Jahren aufzuschieben, wenn der Verurteilte an Suchtmittel gewöhnt ist und sich bereit erklärt eine Therapie zu absolvieren.

Therapie statt Strafe

Ebenso besteht in Fällen sogenannter „Beschaffungskriminalität“ ein Anspruch auf Aufschub der Freiheitsstrafe und Absolvierung einer Therapie.

Therapie statt Strafe ist von großer Bedeutung im Strafverfahren und nur in bestimmten Fällen ausgeschlossen, etwa wenn die Grenzmenge zum Drogenhandel um das 25-fache überschritten wird.

Nach Abschluss des Verfahrens erster Instanz vertrete ich zudem im Rechtsmittelverfahren vor sämtlichen Gerichten in Österreich.

Wozu braucht man einen Anwalt?

Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.

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Bedeutung der Grenzmenge

Die Grenzmenge ist im Suchtmittelrecht von entscheidender Bedeutung, ob ein Verfahren zur Einstellung gelangt oder sich Betroffene wegen (vorbereitendem) Drogenhandel zu verantworten haben.

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