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Vertretung im Ermittlungsverfahren

Das Strafverfahren beginnt in der Regel mit Ermittlungen der Polizei gegen einen Verdächtigen/Beschuldigten. Für viele Betroffene ist eine Ladung zur Einvernahme mit Ungewissheit verbunden.

Es ist in einem ersten Schritt meine Aufgabe durch eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage diese Ungewissheit zu beseitigen. Meist lässt sich bereits nach einem Gespräch und Vornahme der Akteneinsicht der mögliche Verfahrensausgang abschätzen.

Polizeiliche Einvernahme und was zu beachten ist

Ob Anruf oder Ladung, in der Regel muss man der Ladung Folge leisten, wenn sich die Polizei meldet. In einem ersten Schritt ist zu klären, wird man als Beschuldigter oder als Zeuge vorgeladen.

Als Beschuldiger hat man bestimmte Rechte. Es ist von großer Bedeutung, dass man diese kennt und wahrnimmt.

Neben dem Recht die Aussage zu verweigern, hat der Beschuldigte auch das Recht zu lügen, sofern er niemand anderen zu Unrecht belastet. 

Die Aussage vor der Polizei ist häufig der wichtigste Teil im Strafverfahren. Einer unterschriebenen Aussage wird von der Staatsanwaltschaft und von den Gerichten enorme Bedeutung beigemessen.

Die Beiziehung eines erfahrenen Rechtsanwaltes ist daher – insbesondere bei schwerwiegenden Tatvorwürfen – dringend zu empfehlen.

Wozu braucht man einen Anwalt?

Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.

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Bedeutung der Grenzmenge

Die Grenzmenge ist im Suchtmittelrecht von entscheidender Bedeutung, ob ein Verfahren zur Einstellung gelangt oder sich Betroffene wegen (vorbereitendem) Drogenhandel zu verantworten haben.

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