Rechtsvertretung vor Polizei und Gerichten im Suchtmittelrecht
Mein Name ist Dr. Martin Feigl, ich bin ihr Spezialist im Suchtmittelrecht und setze mich für Ihre Rechte österreichweit vor Gerichten und Behörden.
Wozu braucht man einen Anwalt?
Ich bin für Sie da!
Meine Kanzlei bleibt auch im Lockdown für Ihre Anliegen geöffnet!
Wir sind weiterhin telefonisch während der Öffnungszeiten unter 01/2351072 sowie jederzeit auch per Mail kanzlei@rechtsanwalt-feigl.at erreichbar!
Besprechungen können sowohl persönlich - unter Einhaltung der Hygienevorschriften - als auch telefonisch abgehalten werden.
Dr. Martin Feigl
Ihr Spezialist im Suchtmittelrecht
Ich wahre und vertrete Ihre Rechte österreichweit vor Behörden und Gerichten. Rufen Sie mich gerne an T: +43 1 235 10 72 oder schreiben Sie mir an
kanzlei@rechtsanwalt-feigl.at
Ihr Dr. Martin Feigl
Rechtsanwalt, Strafverteidiger & Mediator
Fachgebiete
Ich wahre und vertrete Ihre Rechte österreichweit vor Behörden und Gerichten.
Wozu braucht man einen Anwalt?
Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.