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EuGH entscheidet - CBD ist kein Suchtgift

17. Dezember 2020

Beruhigende Nachrichten für die österreichische CBD-Branche vom EuGH (EuGH C-663/18 vom 19.11.2020). Der EuGH hält hierzu in seiner Entscheidung fest, dass "nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft, CBD keine psychotropen Wirkungen oder schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat".

Beruhigende Nachrichten für die österreichische CBD-Branche vom EuGH (EuGH C-663/18 vom 19.11.2020). Der EuGH hält hierzu in seiner Entscheidung fest, dass "nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft, CBD keine psychotropen Wirkungen oder schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat".

Die Europäische Kommission hat zum Urteil bereits wie Stellung  bezogen.

In the letter, the Commission said: “In light of the comments received from applicants and of the recent Court’s judgment in case C-663/184, the Commission has reviewed its preliminary assessment and concludes that cannabidiol should not be considered as drug within the meaning of the United Nations Single Convention on Narcotic Drugs of 1961 in so far as it does not have psychotropic effect. As a consequence, cannabidiol can be qualified as food, provided that also the other conditions of Article 2 of Regulation (EC) No178/2002 are met.”...

Damit sollte jetzt klar sein, dass CBD auch nach der EU-KosmetikVO kein Betäubungsmittel ist, also nicht verboten ist und der Erlass des Gesundheitsministerium jedenfalls überholt ist.

Wozu braucht man einen Anwalt?

Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.

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