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Die Rechtslage zu Cannabis in Österreich

2. April 2019

CBD, kurz für Cannabidiol, wird immer beliebter. Apotheken und Bioläden verkaufen Produkte mit dem Hanf-Bestandteil und in den Städten finden sich schon zahlreiche CBD-Shops. Dort trifft man selten auf Kiffer-Klischees wie Hanfblätter, Rauchutensilien oder Reggae-Musik. Viele Händler versuchen das Image der Cannabispflanze aufzubessern und bewerben ihre Produkte als trendige Lifestyle-Artikel.

Autorin: Jana Wiese, help.ORF.at

CBD ist eines von 60 Cannabinoiden in der Hanfpflanze. Das bekannteste ist wohl das Tetrahydrocannabinol (THC), das wegen seiner psychotropen Wirkung als Suchtgift eingestuft wird. Auf dieses konzentrierte sich lange auch die Medizin, die dem CBD nur zögerlich mehr Aufmerksamkeit widmete. Inzwischen ist Cannabidiol als frei verkäufliches Aromaprodukt zum Trend geworden.

Wirkung noch kaum beforscht

In Internetforen und Blogs wird die Substanz häufig als entspannend und entzündungshemmend angepriesen. Schmerztherapeut und Orthopäde Martin Pinsger bestätigt letzteres: „Es wird angenommen, dass CBD vor allem bei Entzündungen gut wirkt. Man kann es auch bei seltenen Formen der Epilepsie, bei Angststörungen und chronischen Schmerzen einsetzen“.

Die Substanz sei verglichen mit THC noch kaum beforscht, bedauert der Mediziner. Die letzten Forschungsergebnisse zeigten jedoch, dass relativ hohe Dosen notwendig seien, um eine Wirkung zu erzielen. Preislich könne das zu einem Problem werden, da CBD-Tropfen in der entsprechenden Dosierung sehr teuer sind.

Kein Medikament, kein Nahrungsergänzungsmittel

Momentan ist nur ein einziges Arzneimittel auf Hanf-Basis, eingesetzt bei Patienten mit Multipler Sklerose, in Österreich erhältlich. Zusätzlich können Ärzte THC in Reinform als sogenannte magistrale Verschreibung anordnen. In diesem Fall wird das Arzneimittel in der Apotheke individuell zubereitet und als Dronabinol bezeichnet.

CBD selbst ist in Österreich laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) nicht als Medikament zugelassen, da es noch in klinischen Studien geprüft wird.

Cannabidiol erfüllt laut AGES auch die Definition eines Nahrungsergänzungsmittels nicht. Das heißt, die Substanz ist noch nicht gesetzlich reguliert. Deshalb darf CBD in Österreich nur als sogenanntes Aromaprodukt beworben und verkauft werden. Händler dürfen keine Einnahmeempfehlungen oder Angaben zu Wirkung und Dosierung geben und verweisen auf Bücher oder Ärzte.

Maximal 0,3 Prozent THC-Gehalt erlaubt

In Online-Shops und CBD-Geschäften sind Cannabisblüten und –Blätter als Teemischungen mit anderen Kräutern oder pur erhältlich. Damit der Besitz legal ist, müssen die entsprechenden Sorten im Saatgutgesetz gelistet sein.

Das Cannabidiol kann auch CO2-extrahiert und zu Ölen, Gels oder Sprays weiterverarbeitet werden. Unabhängig von der Form dürfen Cannabisprodukte gemäß Suchtmittelgesetz nicht mehr als 0,3 Prozent des psychoaktiven THC enthalten.

Polizeikontrolle: CBD behandelt wie illegales Cannabis

Bei Cannabisblüten kann der Grenzwert zum Problem werden, wie Daniel Lichtenegger, Leiter des Büros zur Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität im Bundeskriminalamt, erklärt: „Man kann nicht durch Anschauen oder Riechen unterscheiden, ob das jetzt 0,29 Prozent THC beinhaltet oder 0,31 Prozent“.

Wer mit CBD-Blüten in eine Polizei-Kontrolle gerät, werde deshalb erst einmal so behandelt wie jemand, der illegales Cannabis bei sich hat. Man könne sich nicht auf die Originalverpackung, einen Kassenbeleg oder ein Gutachten herausreden, die den THC-Gehalt der Blüten bescheinigen sollen, warnt Daniel Lichtenegger.

Wegen Verdachts auf einen Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz könne ein Polizeibeamter die Blüten dann sicherstellen und den Betroffenen vernehmen. Die Blüten würden dann zur Untersuchung eingeschickt und der Fall lande gegebenenfalls bei der Staatsanwaltschaft.

CBD im Straßenverkehr

Auch CBD-Produkte, die nach dem Suchtmittelgesetz erlaubt sind, enthalten kleinere Mengen des verbotenen THC. Regelmäßiger Cannabidiol-Konsum kann deshalb zu erhöhten THC-Werten im Blut führen.

Rechtsanwalt Martin Feigl weist auf Anfrage von help.ORF.at darauf hin, dass in Österreich kein Grenzwert für THC im Blut festgesetzt ist, also null Toleranz gelte. Bei einer Verkehrskontrolle mit Bluttest könne es deswegen gegebenenfalls zum Führerscheinentzug kommen.

Verkaufsverbot im Regierungsprogramm

Im Juli wurde das Gesundheitsministerium vom Nationalrat beauftragt, bis Ende des Jahres einen Bericht zur medizinischen Nutzung der Cannabispflanze vorzulegen.

Im Regierungsprogramm ist Cannabis nur unter dem Punkt Suchtmittelgesetz zu finden. Dort steht neben einer Verschärfung einzelner Bestimmungen auch ein „Verbot des Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen“. Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, könnten die CBD-Geschäfte so schnell wieder weg sein, wie sie gekommen sind.

Wozu braucht man einen Anwalt?

Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.

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