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Der VICE Guide für österreichische Kiffer

18. April 2019

Was passiert, wenn man mit Gras erwischt wird? Wie viel geht als Eigenbedarf durch? Was passiert, wenn deine Nummer im Handy eines Dealers aufscheint?

Autor: Tori Reichel, Vice

Dieser Artikel ist Teil unseres Schwerpunkts zum Thema Cannabis in Österreich, den Dossier und VICE zusammen gestartet haben, um einen sachlichen Beitrag zu einer Debatte zu leisten, die in Österreich meist sehr emotional geführt wird.

Haltet davon, was ihr wollt, aber Cannabis ist auch in Österreich längst eine Volksdroge. 30 bis 50 Prozent der Österreicher haben schon einmal Marihuana konsumiert – was bedeuten würde, dass es in der Republik vielleicht sogar mehr Menschen mit Kiff-Erfahrung gibt, als Berufstätige (also ziemlich viele).

Wissen ist Macht, und wenn ihr schon alle Gras raucht, dann solltet ihr das zumindest informiert tun. Gerade als Cannabis-Konsument kann man sich tatsächlich einiges an Problemen ersparen, wenn man ordentlich über die gesetzliche Lage und die eigenen Rechte informiert ist. Deshalb haben wir uns für euch (im nüchternen Zustand) durch die österreichische Rechtslage gewühlt und mit Expertenhilfe einige wichtige und immer wieder für Verwirrung sorgende Fragen beantwortet.

Gibt es eine Möglichkeit, Cannabis in Österreich legal zu bekommen?

Bei unseren deutschen Nachbarn können schwerkranke Menschen seit März 2017 auf Kosten der Krankenkasse Cannabis als Medizin beziehen – wenn es keine andere Möglichkeit gibt, ihre Beschwerden zu lindern. Die Neuregelung macht es Patienten möglich, getrocknete Cannabisblüten und -extrakte auf Rezept in Apotheken zu kaufen.

In Österreich sieht die Rechtslage aktuell aber noch anders aus. Hier darf Cannabis in Pflanzenform nicht als Medikament eingesetzt werden. Erlaubt ist aber einerseits synthetisches Cannabis oder ein aus der tatsächlichen Pflanze extrahiertes Cannabinoid mit dem Namen Cannabidiol, kurz CBD. Verschiedene Experten halten es für zielführender, die natürlichen Blüten zu verordnen, weil sie davon ausgehen, dass synthetisches THC nur einen Bruchteil der positiven medizinischen Effekte bringt.

Unter ganz bestimmten Umständen kann aber auch die Blüte der Pflanze in Österreich legal hergestellt und weiterverkauft werden – nämlich dann, wenn die Sorte aus dem EU-zertifiziertem Saatgutkatalog stammt, einen THC-Wert unter 0,3 Prozent aufweist und der Missbrauch als Suchtmittel klar ausgeschlossen werden kann. 0,3 Prozent sind lediglich ein Bruchteil vom THC-Gehalt in geläufigem Cannabis (Zum Vergleich: Das Gras, das illegal im Umlauf ist, hat teilweise einen THC-Gehalt um die 20 Prozent).

Einige österreichische Unternehmen nutzen diese 0,3 Prozent-THC-Grenze mittlerweile, um Cannabis zu verkaufen, das sehr wenig THC, dafür aber überdurchschnittlich viel CBD enthält und dadurch seine medizinische Wirkung bekommt. Ob dieses Geschäftsmodell mit der österreichischen Rechtslage wirklich vereinbar ist, wird von vielen Rechtsexperten angezweifelt, da neben CBD auch das illegale THC enthalten ist und der Missbrauch als Suchtmittel nicht ausgeschlossen werden kann. Letztendlich wird wohl von den Strafverfolgungsbehörden geklärt werden, ob das THC-arme Gras wirklich legal ist. Und auch wenn dieses "Cannabis Light" für kranke Menschen durchaus eine große Hilfe darstellen kann: Für Leute, die im klassischen Sinne high sein wollen, ist es ohnehin weder gedacht noch geeignet.

Was passiert, wenn man mit Gras in der Hosentasche erwischt wird?

Auch wenn sich seit den verwirrenden Medienberichten rund um eine 2015 beschlossene Strafrechtsreform der Irrglaube hält, dass Cannabis in Österreich nicht mehr illegal ist: Gras zu besitzen, weiterzugeben oder zu konsumieren, ist nach wie vor eine Straftat. Mit der besagten Änderung des Strafgesetzes, die mit dem Jahr 2016 in Kraft getreten ist, hat man als Konsument strafrechtlich gesehen aber tatsächlich sehr viel weniger zu befürchten.

Konkret bedeutet das Folgendes: Wenn man in Österreich mit einer persönlichen Bedarfsmenge Cannabis (wie sich die definiert erklären wir im nächsten Punkt) erwischt wird, bekommt man zwar nach wie vor eine Anzeige. Wenn die angezeigte Person Ersttäter ist oder in den letzten fünf Jahren keine Ermittlungsverfahren wegen eines Drogendeliktes gegen sie geführt wurden,
muss die Staatsanwaltschaft seit der Gesetzesänderung aber zwingend von der Strafverfolgung absehen: Das Verfahren wird eingestellt und an die Gesundheitsbehörde übertragen. Und während man früher ziemlich sicher damit rechnen konnte, dass man zum Amtsarzt pinkeln gehen musste, ist heute nicht einmal das noch der Fall – vorausgesetzt, man wurde das erste Mal erwischt oder die letzte Anzeige liegt bereits länger als 5 Jahre zurück.

Die Vorgehensweise, haufenweise Anzeigen zu erstatten, nur um sie später wieder fallen zu lassen, stößt dabei wenig überraschend auf viel Kritik, denn der Verwaltungsaufwand, der damit verbunden ist, verschlingt natürlich auch sehr viel Steuergeld. Und die Zahl der Anzeigen wegen Cannabis-Delikten steigt: 2016 gab es mit über 30.000 einen neuen Rekordwert, was laut Rechtsexperten unter anderem auf den steigenden Kontrolldruck der Polizei zurückzuführen ist.

Ob man in Anbetracht dieser Tatsache überhaupt von einer Entkriminalisierung sprechen kann, wird dementsprechend stark in Frage gestellt. Und auch wenn man bei einer persönlichen Bedarfsmenge letztendlich keine Strafe erwarten muss und auch keinen Eintrag im Vorstrafenregister bekommt, ist der ganze Aufwand, der mit so einer Angelegenheit verbunden ist, durchaus mühselig und nicht zwingend ganz ohne Konsequenzen – besonders was den Führerschein angeht (mehr dazu im dazugehörigen Punkt, ihr ungeduldigen Menschen).

Was passiert, wenn auffliegt, dass man selbst anbaut?

Wer als Konsument gilt und wer nicht, hängt schlicht von der Menge an Gras ab, die sichergestellt wird: Bis zu 20 Gramm reines THC und bis zu 40 Gramm der THC-Vorstufe THCA gelten in Österreich als Eigenbedarf – und das können bis zu 400 Gramm eigentliches Gras sein.

Das ist eine ziemlich beachtliche Menge. So beachtlich, dass viele Polizisten, die jahrelang auch bei kleineren Cannabis-Delikten hartes Durchgreifen gewohnt waren, bei Aufgriffen oft extrem irritiert sind, wenn sich herausstellt, dass der Beschuldigte nun mit wenigen bis gar keinen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss, wie der Rechtsexperte Alois Birklbauer der Rechercheplattform Dossier in einem Interview berichtete. In der Vorstellung der meisten Leute bedeutet "Eigenbedarfsmenge" nämlich nicht mehr als ein paar Gramm Gras.

Auch wenn auffliegt, dass man selbst Cannabis erzeugt hat, stellen die Behörden das Verfahren bei einer Menge von unter 20 Gramm THC in der Regel ein. Wenn diese Grenze überschritten wird, kann es aber sehr schnell sehr ungemütlich werden: Das Gesetz geht bei einer Plantage dieser Größe nämlich automatisch auch davon aus, dass man die Absicht hatte, mit dem erzeugten Cannabis zu handeln – die Folge können deutlich höhere Strafen sein.

Neben der Menge gibt es noch einen Faktor, der entscheidend für das weitere Vorgehen der Behörden ist: Das Stadium der Pflanzen. Wenn die Pflanzen noch im Anbaustadium sind, ist das Gesetz deutlich milder als bei bereits geerntetem Cannabis.

Was passiert, wenn deine Nummer im Handy von einem festgenommenen Dealer gefunden wird?

Wenn dein Dealer von der Polizei hochgenommen wird und man deine Nummer in seinem Handy findet, kann das in Österreich tatsächlich zu einem Problem für dich werden – und es gibt gleich mehrere Varianten, wie.

"Wenn die Polizei einen Dealer ausgeforscht hat und die Nummer von jemandem etwa durch einen Anruf auf seinem Handy aufscheint, dann ist derjenige natürlich verdächtig", erklärt uns Martin Feigl, Rechtsanwalt und Leiter des Vereines Take Your Rights, der sich auf die rechtliche Beratung und Vertretung von jungen Menschen spezialisiert hat, die wegen Drogendelikten mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

"Variante Nummer zwei, durch die man am Radar der Polizei landen kann, ist eine sogenannte nachträglich Rufdatenrückerfassung: Die Anrufdaten werden, wie der Name schon sagt, im Nachhinein ausgewertet – so kann die Polizei ohne Probleme ersehen, wann der Dealer mit jemandem kommuniziert hat." Die Gesprächsinhalte kann die Polizei dabei laut dem Experten zwar nicht nachvollziehen. In Verdacht könne man dadurch aber auf jeden Fall geraten.

Und dann gibt es laut Feigl noch die dritte, ganz klassische Variante: Das Telefonüberwachungsprotokoll. Hier wird tatsächlich auch mitgehört, was gesprochen wird, und diese Methode findet gerade bei Drogendelikten auch wirklich Anwendung. Es kann ohne weiteres auch passieren, dass man aus diesem Grund von der Polizei vorgeladen und befragt wird.

Ähnlich wie bei Besitz oder Eigenanbau, kommt es aber auch hier auf die Menge an Cannabis an, die mit der beschuldigten Person in Verbindung gebracht werden kann – wer nicht in großen Mengen oder zu regelmäßig konsumiert, wird in der Regel als Konsument eingestuft, die Ermittlungen in Folge eingestellt.

Hat es Auswirkungen auf deinen Führerschein, mit Cannabis erwischt zu werden?

Solltest du mit einer kleineren Menge Gras erwischt werden, bedeutet das noch nicht zwingend, dass das Auswirkungen auf deinen Führerschein haben wird. Was aber von großer Bedeutung für ein mögliches Führerscheinverfahren ist, ist eine mögliche Aussage vor der Polizei: Wenn du bei einer Vernehmung angibst, regelmäßig zu kiffen – und da reicht es anzugeben, "nur an Wochenenden" mal einen Ofen zu rauchen – kann es gut sein, dass die Führerscheinbehörde auf den Plan tritt.

Die Behörde ist in so einem Fall berechtigt, die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen in Zweifel zu stellen.

Laut Feigl ist es in Führerscheinverfahren generell sinnvoll, einen Anwalt hinzuziehen und zu prüfen, ob die Führerscheinbehörde auch berechtigt ist den Betroffenen zum Amtsarzt vorzuladen. Jeder Beschuldigte hat das Recht, die Aussage zu verweigern. So lässt sich laut dem Rechtsanwalt in den meisten Fällen größerer Schaden für die betroffene Person vermeiden. Im Anschluss sollte man die Möglichkeit nutzen, kompetente Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Niemand darf zu einer Aussage gezwungen werden – man hat das Recht einen Anwalt beizuziehen und erst nach einer rechtlichen Belehrung eine Aussage zu machen.

Wann darf die Polizei mich aufhalten und durchsuchen? Muss ich einen Drogentest machen, wenn ein Polizist das sagt?

Wenn wir schon beim Thema Gras und Straßenverkehr sind: Während unbegründete Routinekontrollen von Fahrzeugen gang und gäbe sind und der allgemeinen Verkehrssicherheit dienen, darf dich die Polizei als Fußgänger nur dann aufhalten, wenn es einen konkreten Anlass gibt. Aber auch da gibt es mehrere Varianten: Sie darf dich einerseits kontrollieren, weil du konkret mit einer Straftat in Verbindung stehen könntest. Das sogenannte Sicherheitspolizeigesetz erlaubt es aber auch, Routinekontrollen durchzuführen, wenn es darum geht, konkrete Gefahren (wie etwa einen Terroranschlag) zu vereiteln.

Aber nur weil man in eine Personenkontrolle geraten ist, muss man sich noch nicht durchsuchen lassen. "Zulässig ist die Durchsuchung etwa dann, wenn jemand festgenommen wurde, oder aus einem konkreten Grund anzunehmen ist, dass jemand eine Straftat begangen hat. In Bezug auf Drogen muss es einen begründeten Verdacht auf den Erwerb oder Besitz von Drogen geben, damit die Polizei jemanden durchsuchen darf." erklärt Martin Feigl dazu. "Ohne so einen konkreten Grund darf einen die Polizei nicht durchsuchen".

Eine Tatsache, über die auch kaum jemand Bescheid weiß: Man ist nicht dazu verpflichtet, die mobilen Drogentests der Polizei zu machen, bei denen Rückstände von Drogen wie Kokain, Ecstasy oder eben auch Cannabis im Speichel nachgewiesen werden können, und die im Straßenverkehr immer häufiger zum Einsatz kommen. "Diese mobilen Schnelltests sind immer freiwillig", erklärt Martin Feigl. Was laut dem Rechtsanwalt verpflichtend ist, ist hingegen ein angeordneter Bluttest. Zudem kann es auch zu einem verpflichtenden Test kommen, wenn es um die Einstellung eines laufenden Strafverfahrens geht: "Nämlich dann, wenn die Gesundheitsbehörde einen Urintest verlangt – der ist dann verpflichtend."

Wenn ich bei meiner Oma blühende Cannabispflanzen im Garten finde, muss ich sie dann anzeigen?

Zum Abschluss noch einmal gute Nachrichten: Du machst dich nicht strafbar, wenn du deine Großmutter in Ruhe ihr Ganja im Gemüsegarten anbauen lässt. In Österreich gibt es nämlich im Regelfall keine Anzeigepflicht – das geht so weit, dass du (rein rechtlich gesehen) nicht einmal Anzeige erstatten müsstest, wenn dir jemand stolz erklärt, dass er gerade jemanden abgemurkst hat und dir dann auch noch die Leiche zeigt (mit Ausnahme von gewissen Berufsgruppen, wie Ärzten oder Rechtsanwälten). Dementsprechend ist man schon gar nicht verpflichtet, jemanden anzuzeigen, weil er Cannabis raucht, anbaut oder verkauft.

Was es aber sehr wohl gibt, ist ein Anzeigerecht: Nachbarn, die Cannabis aus einer Nebenwohnung riechen oder Pflanzen sichten und deswegen die Polizei alarmieren, sind laut Martin Feigl einer der häufigsten Gründe, aus denen Leute wegen Cannabis-Besitzes in Konflikt mit dem Gesetz kommen." Und die Polizei kommt bei so einem Verdacht auch. Darauf kann man sich verlassen."

Wozu braucht man einen Anwalt?

Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.

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